PR:Prozessbeginn gegen Humanistische Jugendbewegung GDM in Murmansk (Ru)
Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V.
Göttingen, 07.07.2014
Prozessbeginn gegen Humanistische Jugendbewegung GDM in Murmansk (Ru)
Die russische Menschenrechtsorganisation Humanistische Jugendbewegung Murmansk (GDM) ist wie derzeit diverse NGOs in Russland unter dem Vorwand angeklagt, sie seien „ausländische Agent*innen“ (foreign agents).
Die Staatsanwaltschaft nennt als wichtigstes Argument dafür die von der GDM herausgebrachte "Menschenrechte-Jugendzeitung", die einem sprachwissenschaftlichen Gutachten zufolge „voller versteckter Botschaften und Aufforderungen“ sei, die verfassungsmäßige Ordnung gewaltsam zu ändern und die Integrität der Russischen Föderation zu schädigen.
Die Humanistische Jugendbewegung setzt sich für kritisches Denken und die Stärkung humanistischer Werte ein, gegen Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung und organisiert Kongresse und Festivals für Jugendliche.
Außerdem haben zwei Aktivist*innen der GDM Sitze in der regionalen Gefängnis-Kontrollkomission von Murmansk. In dieser Eigenschaft sind sie berechtigt, Gefangene ohne Vorankündigung in der Haft zu besuchen und Mängel der Haft zu benennen. Eben das dürfte das eigentliche Problem sein. Die Aktivist*innen befürchten den Verlust dieser Mandate, sollten sie vom Amtsgericht Murmansk als „ausländische Agent*innen“ eingestuft werden. Wenn sich die GDM dann innerhalb einer Frist nicht als „ausländische Agent*in“ registrieren lässt, drohen der Organisation ein Bußgeld in Höhe von ca. 10.000 €, den Vorsitzenden je 6.000 €, bei Nichtbezahlung auch bis zu mehrjährige Haftstrafen.
„Auch kleinen russischen Menschenrechts- und Umweltgruppen, die den Herrschenden wegen ihres Engagements unbequem werden und durch ein Konstrukt wie das der 'foreign agents' arbeitsunfähig gemacht werden, gilt unsere internationale Solidarität“, so H. Lange vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Zwar gibt es hierzulande noch kein derartiges Konstrukt des Spionagevorwurfs um gegen ganze Initiativen vorzugehen, zuzutrauen wäre es den Verfolgungsbehörden jedoch. Denn gerade gegen Umweltaktivist*innen geht der deutsche Staat immer wieder verstärkt vor, um wirtschaftliche Interessen gegen die der Menschen und Umwelt durchzusetzen.“
Der öffentliche Prozess beginnt morgen, Dienstag den 8. Juli 2014. Bereits am 16. Juni gab es einen Prozessauftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Für Prozessberichte orientieren Sie sich bitte an weiterführenden Links und an der Solidaritätserklärung der Roten Hilfe auf: http://www.rote-hilfe.de
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