PR:Pilot-Konditionierungsanlage in Gorleben - Wenzel soll Betriebserlaubnis widerrufen

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Pressemitteilung 1.04.15


Wenzel bekommt Post

Die Auseinandersetzung um die Pilot-Konditionierungsanlage ist eröffnet

Für die Gorleben-Gegner entspricht die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA), das "Bindeglied" zwischen Castor-Lager und einem möglichen Endlager, nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. In zwei Fachgesprächen im niedersächsischen Umweltministerium trugen Diplom-Physiker Wolfgang Neumann und Rechtsanwältin Michéle John für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) die Argumente vor, warum das Umweltministerium als Atomaufsicht die Betriebserlaubnis widerrufen müsste.

Die Betriebserlaubnis der PKA wurde im Jahr 2000 erteilt, die Anlage hat zwar den "heißen Betrieb" nicht aufgenommen, ihr Zweck wurde zunächst auf die Reparatur defekter Castor-Behälter beschränkt, und zwar nicht nur auf die 113 Behälter, die in Gorleben eingelagert sind. Ein Zerlegen von Brennelementen und Umpacken hochradioaktiver Abfälle für eine Endlagerung wird aber vorgehalten. "Eine Vorratsgenehmigung", urteilt Rechtsanwältin John, sei laut Atomgesetz aber gar nicht erlaubt. In einem Brief fordert die BI jetzt Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) zum Handeln auf: "Mit einer PKA wird auch das Standortauswahlgesetz konterkariert. Eine Konditionierungsanlage macht nur Sinn an einem Endlagerstandort, Gorleben soll es doch gar nicht sein."

Der springende Punkt ist, dass es hinsichtlich einer Vereinbarung, die 1997 zwischen dem Land und der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) getroffen wurde, völlig unterschiedliche Einschätzung gibt", berichtet BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Dieser Vertrag schränkt das Handeln der Atomaufsicht in rechtlich äußerst fraglicher Weise ein. Er sollte einen Rechtsstreit zwischen Atomaufsicht und der GNS befrieden. Die GNS hatte vor dem Landgericht Hannover geklagt: Während der Bauphase der PKA hatte die damalige Umweltministerin Monika Griefahn den Ausbau gestoppt, weil die GNS von den Bauplänen in 25 Fällen abgewichen war. Das Landgericht aber befand, sie sei über das Ziel hinausgeschossen. Statt 7,5 Mio. Euro an die GNS zu überweisen, unterzeichnete das Land 1997 eine Vereinbarung mit dem entscheidenden Passus, dass die Anlage ihre Betriebserlaubnis auch dann nicht verliert, wenn die GNS von ihr keinen Gebrauch macht.

"Zu unserer großen Überraschung sagten die Fachbeamten des NMU, der Vertrag sei inzwischen obsolet. Das möchten wir von Umweltminister Wenzel jetzt schriftlich und wir sind uns sicher, dass die GNS sich umgehend zu Wort meldet", sagte Ehmke. "Die Vereinbarung ist aus unserer Sicht zudem rechtswidrig, weil der Atomaufsicht die Zähne gezogen wurden."

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. +49 170 510 56 06

Hintergrund:


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