PR:Endlich: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung am AKW Brunsbüttel

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Medienerklärung v. 17. Januar 2015


Endlich: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung am AKW Brunsbüttel

Wir fordern den Bau neuer und weniger gefährlicher Atommüll-Lager

Die lange erwartete Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts kam am gestrigen Freitag: Die Lagerung der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel ist unzulässig, weil wichtige Sicherheitsprüfungen nicht erfolgt sind. Da die süddeutschen Zwischenlager aus Kostengründen noch dünner gebaut worden sind, fordern wir die Stilllegung des Gundremminger Zwischenlagers und einen Neubau. Außerdem muss ernsthaft nach einem unterirdischen Endlager gesucht werden. Da es keine Entsorgung für den Atommüll gibt, muss die Produktion neuen Atommülls sofort beendet werden!

Seit über einem Jahrzehnt hat ein Ehepaar in Schleswig-Holstein gegen die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel geklagt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einem Prozessmarathon die letzte Entscheidung getroffen: Die Klage ist rechtens, die Genehmigung des Zwischenlagers ungültig.

In Bayern ist die Lage zweifach schlimmer. Die Zwischenlager sind aus Kostengründen viel dünner gebaut worden. Während in Norddeutschland die Hallenwände 120 Zentimeter stark sind, beträgt die Wanddicke in Süddeutschland nur 85 Zentimeter. Während in Norddeutschland die Decken der Zwischenlager 130 cm dick sind, sind sie im Süden nur 55 cm dünn.

Aber auch juristisch ist die Lage in Bayern schlimmer. Im Unterschied zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig haben die damals handverlesenen Richter des „Atomsenats“ am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) unter Vorsitz von Dr. Horst Konrad mit Urteil vom 2.1.06 gegen die Zurückweisung aller Klagen keine Revision zugelassen. Damit wurden die Genehmigungen der drei Zwischenlager in Grafenrheinfeld, Gund­remmingen und Ohu rechtskräftig. Auch unsere Beschwerden beim Bundesverwaltungs- und beim Bundesverfassungsgericht haben daran nichts mehr geändert. Es ist für uns Umweltschützer unfassbar, wie damals die Richter unsere gut begründeten Klagen, dass diese gefährliche Atommülllagerung unsere durch unsere Verfassung geschützten Rechte auf Leben und Gesundheit verletzt, weggewischt haben! Dass auch unsere Rüge, dass neue Zwischenlagerung ohne ernsthafte Endlagerperspektive Unrecht ist, unbeachtet blieb.

Wir Umweltschützer haben seit dem Frühjahr 2001 darauf hingewiesen, dass die Lagerung des tödlich strahlenden Atommülls in den oberirdischen Hallen keinen ausreichenden Schutz insbesondere vor Terroranschlägen bietet. RWE als Gundremminger Betriebsführer und EON als Gundremminger Mitgesellschafter haben die Sicherheit behauptet aber nicht nachgewiesen. Wir wurden schon wenige Monate nach dem unsere Rechte vernichtenden Urteil des VGH München durch das Bekanntwerden von Tatmitteln und Bedrohungen in unseren Sorgen bestätigt. Mit Anschlägen auf die Zwischenlager wie auch die Atomkraftwerke kann so viel Radioaktivität frei gesetzt werden, dass ganze Landkreise auf Dauer evakuiert werden müssten.

Wir fordern deswegen dreierlei:

  1. Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein.
  2. Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein.
  3. Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.

In Norddeutschland, wo nur noch drei Atomreaktoren Strom produzieren und viele Windkraftwerke gebaut wurden und werden, sind die AKW längst überflüssig. Bayern hingegen muss aufhören, durch Behinderung des Baus von Windrädern, Solaranlagen und Stromspeichern wie des Umbaus des Stromnetzes die Energiewende zu torpedieren! Auch Bayern und Baden-Württemberg können sich sofort von der Atomspaltung in den noch laufenden sechs Atomreaktoren befreien. Für wenige Jahre wird man dann vermehrt Gas- und Kohlestrom nutzen. Aber durch eine ernsthafte Energiewende mit 3 x E kann man ohne Zubau neuer fossiler Kraftwerke in nur wenigen Jahren auch die Verbrennung von Erdgas, Kohle und Öl zurückfahren. Und damit mittelfristig sogar die kostengünstigste Stromversorgung aufbauen. Und die wäre nicht mehr umweltzerstörend.

Raimund Kamm
Luitpoldstraße 26, 86157 Augsburg
T. +49 821 - 54 19 36 Kamm AT gmx DOT de[1]


Die Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langem Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und im Sommer 2013 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 750 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung unserer fundamentalen Rechte nicht erkannt.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.

Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.


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